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Selbstdarstellung - Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung des Türkisch-Islamischen Kultur- und Sportvereins Sachsenheim


Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Natürliche Personen im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches können Mitglieder des Vereins werden. Sie sind nur dann berechtigt an der im zweijährigen Turnus ordentlich stattfindenden Versammlung (Mitgliederversammlung) teilzunehmen, wenn sie ihre Mitgliedsbeiträge pünktlich entrichtet haben. Hierzu zählen insbesondere die Genehmigung des Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr, die Entlassung des Vorstands durch Entgegennahme des Jahresberichts sowie Beschlussfassung über Antragsstellung und die Wahl bzw. Abberufung von Vorstandsmitgliedern. Die Mitgliederversammlung fasst über die Vereinsauflösung und Änderungen der Vereinssatzung Beschluss.

Beschlüsse erfolgen durch Stimmabgabe, wobei jedes Mitglied prinzipiell eine Stimme hat. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden. Mehr als drei fremde Stimmen darf ein Mitglied nicht vertreten.
Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens 50 % der wahlberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Anderenfalls wird die Mitgliederversammlung vertagt, die dann innerhalb der nächsten 21 Tage mit derselben Tagesordnung anzuberaumen ist. Die vertagte Mitgliederversammlung ist ohne Weiteres beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung zur vertagten Mitgliederversammlung hinzuweisen.

Satzungsänderungen bedürfen einer 3 zu 5-Mehrheit, die Auflösung des Vereins einer 8 zu 10-Mehrheit; im Übrigen ist eine einfache Mehrheit ausreichend, wobei Stimmenthaltungen als ungültige Stimmen gewertet werden.