Selbstdarstellung - Mitgliederversammlung |
Die Mitgliederversammlung des Türkisch-Islamischen Kultur- und
Sportvereins Sachsenheim
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Natürliche
Personen im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches können Mitglieder des Vereins werden.
Sie sind nur dann berechtigt an der im zweijährigen Turnus ordentlich
stattfindenden Versammlung (Mitgliederversammlung) teilzunehmen, wenn sie ihre
Mitgliedsbeiträge pünktlich entrichtet haben. Hierzu zählen insbesondere die
Genehmigung des Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr, die Entlassung
des Vorstands durch Entgegennahme des Jahresberichts sowie Beschlussfassung
über Antragsstellung und die Wahl bzw. Abberufung von Vorstandsmitgliedern. Die
Mitgliederversammlung fasst über die Vereinsauflösung und Änderungen der
Vereinssatzung Beschluss.
Beschlüsse erfolgen durch Stimmabgabe, wobei jedes Mitglied prinzipiell eine
Stimme hat. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich
bevollmächtigt werden. Mehr als drei fremde Stimmen darf ein Mitglied nicht
vertreten.
Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens 50 % der
wahlberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Anderenfalls wird die
Mitgliederversammlung vertagt, die dann innerhalb der nächsten 21 Tage mit derselben
Tagesordnung anzuberaumen ist. Die vertagte Mitgliederversammlung ist ohne
Weiteres beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung zur vertagten
Mitgliederversammlung hinzuweisen.
Satzungsänderungen bedürfen einer 3 zu 5-Mehrheit, die Auflösung des Vereins
einer 8 zu 10-Mehrheit; im Übrigen ist eine einfache Mehrheit ausreichend,
wobei Stimmenthaltungen als ungültige Stimmen gewertet werden.
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